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Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen

 

Die folgenden Bedingungen umfassen die vertraglichen Regelungen, die von der LTS3D GmbH, Ulrichstraße 11, 88361 Altshausen, Deutschland (eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Ulm unter HRB 748301, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas & Lutz Feistel, im Folgenden „LTS3D“ genannt), in ihren Verträgen mit Kunden angewendet werden.

 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“ genannt) gelten für sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen, die LTS3D gegenüber ihren Vertragspartnern im Rahmen der Herstellung von maßgefertigten Teilen aus Metallen, Polymeren oder anderen Werkstoffen (im Folgenden „Produkte“ genannt) erbringt. Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die LTS3D mit ihren Vertragspartnern über die Lieferung oder Leistung von Produkten abschließt, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

 

1.2 Vertragspartner von LTS3D können sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein.

1.3 In Fällen, in denen Unternehmer als Vertragspartner auftreten, können ergänzende oder abweichende Regelungen gelten, die ausschließlich für Unternehmer Anwendung finden.

1.4 Diese Bedingungen gelten für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, die LTS3D für ihre Vertragspartner erbringt, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.5 Für Unternehmer gelten ergänzend folgende Bestimmungen:

1.5.1 Eigene Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung, selbst dann nicht, wenn LTS3D ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

1.5.2 Diese Ausschlussregelung gilt auch dann, wenn LTS3D auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.

1.6 Der Kundendienst von LTS3D ist für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen per E-Mail unter service@lts3d-gmbh.de erreichbar. LTS3D wird sich bemühen, diese Anliegen spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen zu beantworten.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Der Vertragspartner kann ein Angebot von LTS3D anfordern. Dazu kann eine E-Mail an info@lts3d-gmbh.de gesendet oder der Online-Angebotsprozess auf der Webseite www.LTS3D-gmbh.de genutzt werden. Der Anfrage sollten Zeichnungen oder 3D-Dateien des herzustellenden Produkts in einem gängigen Dateiformat beigefügt werden, wobei die Dateigröße 25 MB nicht überschreiten darf.

2.2 Auf Basis der Anfrage unterbreitet LTS3D ein Angebot, das für sieben (7) Kalendertage gültig ist. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt, an dem die Annahme des Vertragspartners bei LTS3D eingeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vertragspartner das Angebot annimmt und LTS3D diese Annahme mit einer Auftragsbestätigung bestätigt. Jede abweichende Annahme gilt als neue Anfrage, auf die LTS3D mit einem neuen Angebot reagiert.

2.3 Die Annahmeerklärung des Vertragspartners kann in beliebiger Form erfolgen, muss jedoch mindestens in Textform vorliegen. Mit der Annahme wird die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Vertragspartners versichert.

2.4 Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn die Anfrage des Vertragspartners die Herstellung von Waffen, Waffenteilen oder anderen verbotenen Produkten/Materialien betrifft und LTS3D nicht ausdrücklich darüber informiert wurde. Erlangt LTS3D erst während des Produktionsprozesses Kenntnis davon, wird die Produktion sofort eingestellt. Der Vertragspartner hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Lieferung und muss die entstandenen Kosten tragen.

2.5 Für Unternehmer gilt zusätzlich:

2.5.1 Das Angebot gilt für den Zweck möglicher weiterer Bestellungen des Vertragspartners sieben (7) Kalendertage.

2.6 Sollte nach einer technischen Prüfung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der Angebotsannahme keine geeignete technische Möglichkeit zur Herstellung des Produkts bestehen, kann LTS3D ohne Kostenerstattung vom Vertrag zurücktreten.

2.7 Sollte sich nach einer technischen Prüfung ein Klärungsbedarf ergeben, behält sich LTS3D das Recht vor, die Lieferfrist des Produkts, um die Dauer der Klärung zu verlängern. Die Zuarbeit des Vertragspartners ist hierfür erforderlich.

 

3. Auftragsherstellung

3.1 LTS3D ist berechtigt, mehrere Partner mit der Herstellung der Produkte eines Auftrags zu beauftragen, sofern im Hause LTS3D kein geeignetes Fertigungsverfahren zur Verfügung steht.

3.2 Eine Mitteilung an den Vertragspartner ist in diesem Fall nicht erforderlich. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Anfrage übermittelten Zeichnungen und Pläne den Partnern zugänglich gemacht werden.

3.3 LTS3D bzw. die Partner dürfen technische Details der übermittelten Zeichnungen und 3D-Dateien des Vertragspartners anpassen, wenn dies zur Herstellung des gewünschten Produkts erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere Änderungen von Arbeitsschritten.

3.4 Das Eigentum und/oder Urheberrecht an den vom Vertragspartner bereitgestellten Informationen, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen verbleibt beim Vertragspartner. LTS3D darf diese nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners nutzen, Dritten zugänglich machen oder vervielfältigen. Ausgenommen ist die Zugänglichmachung zur Angebotserstellung sowie die Nutzung und Vervielfältigung durch Partner im Rahmen der Auftragsbearbeitung.

3.5 LTS3D teilt ohne gesonderte Absprache dem Vertragspartner keine Details zu einzelnen Partnern mit, die mit der Herstellung der Produkte beauftragt werden, wie z.B. Firmenname, Adresse oder Land.

 

4. Preise und Versandkosten

4.1 Die im Angebot genannten Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

4.2 Erfüllungsort ist grundsätzlich das Lager von LTS3D in Ulrichstraße 11, 88361 Altshausen (im Folgenden „Werk“ genannt).

4.3 Für Verpackung und Versand an eine andere Adresse werden gesonderte Versandkosten berechnet, es sei denn, in der Auftragsbestätigung wird etwas anderes festgelegt.

4.4 Für Unternehmer gilt zusätzlich:

4.4.1 Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Fracht, Abgaben, Zöllen, Versicherungsprämien und anderer Fremdkosten, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders festgelegt.

4.4.2 Erhöhen sich vier (4) Wochen nach Vertragsschluss Abgaben, Zölle, Frachten, Versicherungsprämien oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind oder neu entstehen, ist LTS3D berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.

4.4.3 LTS3D behält sich das Recht vor, den vereinbarten Preis für noch nicht gelieferte Mengen zu erhöhen, wenn sich die Rohstoff- und/oder Wirtschaftslage ändert und die Herstellung oder der Einkauf des betreffenden Erzeugnisses wesentlich teurer wird. In diesem Fall kann der Unternehmer den betroffenen Auftrag innerhalb von vier (4) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung stornieren.

4.4.4 LTS3D ist weiterhin berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn nachträglich eine Verlängerung der Lieferfristen aus einem der genannten Gründe erforderlich wird oder wenn das Material oder die Ausführung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Unternehmers geändert werden muss.

 

5. Lieferung/Versand/Gefahrübergang

5.1 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands ab Werk. Bei Lieferung an die vom Vertragspartner angegebene Adresse geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die Produkte an den Spediteur oder Frachtführer übergeben werden. Eine weitergehende Haftung wird von LTS3D nicht übernommen.

5.2 Für Unternehmer gelten abweichend folgende Regelungen:

5.2.1 Soll eine Lieferung von Deutschland in ein anderes EU-Land erfolgen, muss der Vertragspartner seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Andernfalls hat der Vertragspartner zusätzlich den gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.

5.2.2 Bei Lieferungen in andere EU-Länder kommt die Umsatzsteuerregelung des jeweiligen Empfängerlandes zur Anwendung, wenn der Vertragspartner oder LTS3D dort zur Umsatzsteuer registriert ist.

5.2.3 Bei Lieferungen in Nicht-EU-Länder soll der Vertragspartner die Warentarifnummer und den Verbrauchszweck des Produkts innerhalb von zwei Tagen nach Angebotsannahme mitteilen.

5.2.4 Der Vertragspartner hat die Pflicht, die unterschriebenen Liefernachweise innerhalb von drei Arbeitstagen nach Wareneingang an LTS3D zu schicken.

5.3 Sofern keine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, werden die Lieferungen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von ein bis drei Wochen nach Zahlungseingang bereitgestellt oder versendet.

5.4 Für Unternehmer gelten abweichend folgende Regelungen:

5.4.1 Liefertermine, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, sind unverbindlich. Verbindliche Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

5.4.2 Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Verpflichtungen des Unternehmers voraus.

5.4.3 Für die Einhaltung von Lieferfristen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgeblich. Lieferfristen gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, auch wenn die Produkte nicht rechtzeitig abgesendet wurden.

5.4.4 Eine Lieferverpflichtung von LTS3D besteht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung nicht durch LTS3D verschuldet wurde.

5.5 LTS3D ist berechtigt, auf einem anderen Weg oder an einen anderen Ort zu liefern, wenn der Transport auf dem vorgesehenen Weg unmöglich oder wesentlich erschwert wird.

5.6 Für Unternehmer gilt zusätzlich: LTS3D ist berechtigt, die Lieferung an einen anderen Ort zu veranlassen, die entstehenden Mehrkosten trägt der Unternehmer. Dem Unternehmer wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

5.7 Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die LTS3D zu vertreten hat, oder wird eine Lieferung unmöglich, haftet LTS3D für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.8 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit in einem angemessenen Rahmen. Der Vertragspartner wird unverzüglich informiert. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen (für Unternehmer länger als vier Monate) an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.9 Mit der Übergabe des Produkts an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks, geht die Gefahr auf den Vertragspartner über.

5.10 Für Unternehmer gelten abschließend folgende Bestimmungen:

5.10.1 Die Produkte werden, falls handelsüblich, verpackt geliefert. Verpackungen werden am Lager von LTS3D zurückgenommen, die Kosten des Rücktransports oder der eigenen Entsorgung trägt der Unternehmer.

5.10.2 LTS3D ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- und Minderlieferungen der abgeschlossenen Menge sind zulässig.

5.10.3 Wird keine gesonderte Lieferadresse angegeben, gilt der amtliche Sitz des Vertragspartners als Lieferadresse.

 

6. Abnahme

6.1 Eine vereinbarte Abnahme kann nur im Werk sofort nach Meldung der Abnahmebereitschaft erfolgen.

6.2 Erfolgt die Abnahme nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, ist LTS3D berechtigt, das Produkt ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zu lagern und ihm in Rechnung zu stellen.

 

7. Zahlung

7.1 Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder durch andere vereinbarte Zahlungsmethoden. Das Zahlungsziel beträgt, sofern nicht anders vereinbart, zehn (10) Tage ab Lieferung. Der Vertragspartner gerät spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.

7.2 Für Unternehmer gelten abweichend folgende Regelungen:

7.2.1 Ein vereinbarter Skonto bezieht sich nur auf den Rechnungswert ohne Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten voraus.

7.2.2 Werden LTS3D Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Unternehmers mindern könnten, ist LTS3D berechtigt, ausstehende Lieferungen zu verweigern oder nur gegen Vorauszahlung auszuführen. LTS3D kann in diesem Fall alle Forderungen sofort fällig stellen.

7.2.3 Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnet LTS3D Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

7.3 Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen den Vertragspartnern nur zu, wenn deren Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

7.4 LTS3D ist berechtigt, gegen sämtliche Forderungen des Unternehmers aufzurechnen, unabhängig von deren Rechtsgrund.

7.5 LTS3D kann Forderungen aus Lieferungen an Vertragspartner an Dritte abtreten.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von LTS3D („Vorbehaltsprodukte“).

8.2 Für Unternehmer gilt zusätzlich:

8.2.1 Das Produkt verbleibt Vorbehaltsprodukt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen von LTS3D („Saldovorbehalt“). Dieser Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller offenen Forderungen.

8.3 Vor der Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung oder sonstige Verfügung ohne ausdrückliche Einwilligung von LTS3D nicht zulässig.

8.4 Für Unternehmer gilt zusätzlich:

8.4.1 Be- und Verarbeitung des Vorbehaltsprodukts erfolgen für LTS3D als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. LTS3D erwirbt anteiliges Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes.

8.4.2 Der Unternehmer darf das Vorbehaltsprodukt nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Zu anderen Verfügungen über das Vorbehaltsprodukt ist der Unternehmer nicht berechtigt.

8.4.3 Die Forderungen aus der Weiterveräußerung des Vorbehaltsprodukts werden zusammen mit sämtlichen Sicherheiten an LTS3D abgetreten.

8.4.4 Der Unternehmer ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung berechtigt, solange LTS3D diese Ermächtigung nicht widerrufen hat.

8.4.5 Eine Abtretung von Forderungen aus der Weiterveräußerung ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factorings.

8.4.6 Von Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte hat der Unternehmer LTS3D unverzüglich zu unterrichten.

8.4.7 Gerät der Unternehmer in Zahlungsverzug, ist LTS3D berechtigt, das Vorbehaltsprodukt zurückzunehmen und den Betrieb des Unternehmers zu betreten.

8.4.8 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 50%, ist LTS3D zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

 

9. Qualitätssicherung und Zertifikate

9.1 LTS3D führt eine Qualitätssicherung nach dem Stand der Technik durch.

9.2 Zertifikate werden nur nach gesonderter Vereinbarung erstellt und mitgeliefert.

9.3 Oberflächenrauheit von 3D gedruckten Teilen.
Da die Oberflächengüte (Rz o. Ra) vom Druckverfahren abhängt, sowie von vielen weiteren Faktoren wie z.b. Druckrichtung, Material, Düsendurchmesser usw. wird, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis aus Druckzeit  und Material  angestrebt.

 

10. Gewährleistung

10.1 Die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern in den nachstehenden Regelungen keine Abweichungen festgelegt sind.

10.2 Schäden, die durch unsachgemäße Maßnahmen des Vertragspartners entstehen, begründen keine Ansprüche gegen LTS3D.

10.3 Bei berechtigter Mängelrüge kann LTS3D den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). LTS3D stehen drei Nacherfüllungsversuche zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann LTS3D vom Vertrag zurücktreten.

10.4 Für Unternehmer gelten abweichend folgende Regelungen:

10.4.1 Sachmängel sind unverzüglich, spätestens sieben Tage nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen.

10.4.2 Nach einer vereinbarten Abnahme sind Sachmängelrügen ausgeschlossen.

10.4.3 Mängelansprüche verjähren mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

10.5 LTS3D akzeptiert keine Qualitätsansprüche bezüglich der Passung oder Einsetzbarkeit des Produkts zu anderen Gegenständen, es sei denn, es ist anders vereinbart.

10.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Mängelbeseitigung kooperativ mit LTS3D zusammenzuarbeiten.

10.7 Alle reklamierten Teile müssen spätestens 10 Kalendertage nach der Mängelrüge zur Abholung bereitgestellt werden.

 

11. Haftung

 

11.1 LTS3D haftet nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

11.2 Diese Beschränkungen gelten nicht bei zwingender Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.3 Die Haftung von LTS3D ist im Übrigen ausgeschlossen.

11.4 Die Haftungsausschlüsse gelten auch für die Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von LTS3D.

11.5 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung.

11.6 LTS3D haftet nicht für Schäden durch Lieferverzug, einschließlich Mehrkosten für Ersatzfertigung.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Ravensburg.

12.2 Vertragssprache ist Deutsch.

12.3 LTS3D behält sich das Recht vor, Bilder von gefertigten Produkten auf der Webseite zu veröffentlichen, sofern keine Marken erkennbar sind. In anderen Fällen ist die Zustimmung des Vertragspartners erforderlich.

12.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

12.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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